Bundesrat besiegelt Klimabonus für 2024

Foto: Parlament in Wien

Der Klimabonus für 2024 wird abhängig vom Wohnort zwischen 145 € für gut erschlossene städtische Bereiche und 290 € für infrastrukturschwache Regionen betragen. So sieht es eine von der Koalition beantragte Änderung des Klimabonusgesetzes vor, die heute mit dem Bundesrat ihre letzte parlamentarische Hürde nahm. Damit wird der Klimabonus ab einem gewissen Einkommen künftig auch versteuert werden müssen. Zudem soll bei der Auszahlung auch die Zahl der Überweisungen durch eine bessere Datengrundlage weiter erhöht werden. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, der auf eine Vorlage zur Schaffung des im Regierungsprogramm versprochenen Klimaschutzgesetzes abzielt, blieb in der Minderheit.

Weiters passierte eine ebenfalls von ÖVP und Grünen vorgeschlagene Änderung des Emissionsgesetz-Luft die Länderkammer, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem die Kompetenz erhalten, die Einhaltung von Luftreinhaltungsmaßnahmen überprüfen zu können.

Anpassungen im Klimabonusgesetz

Die von ÖVP und Grünen beantragte  Änderung des Klimabonusgesetzes erhielt heute die mehrheitliche Zustimmung der Bundesrät:innen. Mittels eines Abänderungsantrags im Nationalrat fixierte die Koalition die Höhe des Klimabonus für 2024. Dieser wird je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 € betragen. Der zugrundeliegende Sockelbetrag wird mit 145 € festgelegt und der auf dieser Basis prozentuell berechnete und vom Hauptwohnsitz abhängige Regionalausgleich soll zwischen 0 und 145 € betragen. Weiters ist vorgesehen, dass der Klimabonus ab einem bestimmten Einkommen künftig versteuert werden muss. Konkret ist dies ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von 66.612 € der Fall. Zudem beinhaltet die Änderung weitere Präzisierungen der Datenübermittlung personenbezogener Daten an das Klimaschutzministerium. Damit soll die Abwicklung und die Auszahlung des regionalen Klimabonus optimiert werden.

Die SPÖ habe den Klimabonus seit seiner Einführung kritisiert, konstatierte deren Abgeordnete Bettina Lancaster aus Oberösterreich. Neben der bisher sehr aufwendigen Auszahlungsverfahren waren ihre Hauptkritikpunkte die aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare regionale Differenzierung und die fehlende soziale Staffelung. Letztere werde auch durch die neue Regelung zur Einkommenssteuerwirksamkeit nicht ersetzt, so Lancaster. Ihr niederösterreichischer Fraktionskollege Andreas Babler betonte, dass die Bundesregierung seit 1.244 Tagen kein Klimaschutzgesetz zustande gebracht habe. Da es Klimaschutzministerin Leonore Gewessler nicht gelinge, die “Blockadehaltung” der ÖVP aufzubrechen, befinde sich Österreich im “klimapolitischen Blindflug”. Laut Babler drohten bis zu 9 Mrd. € an Strafzahlungen an die EU. Daher brachte er einen Entschließungsantrag ein, in dem seine Fraktion von der Bundesregierung eine Vorlage zur Schaffung des im Regierungsprogramm versprochenen Klimaschutzgesetzes fordert, damit dieses bis zum Ende der Legislaturperiode beschlossen werden kann. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Michael Bernard (FPÖ/N) bezeichnete den Klimabonus als “Almosen”, mit denen die Bevölkerung “abgespeist” werde, nachdem ihnen die Bundesregierung “mit beiden Händen das Geld aus der Tasche” ziehe. Pendler:innen würden als “Klimaschädlinge gedemütigt”, während Gewessler mit dem Privatjet durch die “Weltgeschichte tingelt”.

NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky aus Wien befürwortete zwar die CO2-Bepreisung, jedoch nicht die vorliegende Novelle zum Klimabonusgesetz. Auch er stieß sich an der regionalen Differenzierung. Zudem argumentierte er, dass der Klimabonus die Steuerungswirkung der CO2-Bepreisung neutralisiere, da jedes Einkommensdezil insgesamt ein “positives Saldo” verzeichne. Generell werde durch den Klimabonus mehr ausgegeben, als durch die CO2-Bepreisung eingenommen werde, kritisierte Arlamovsky.

“Ratlos” zeigte sich Adi Gross (Grüne/V) angesichts der Oppositionskritik, da er nicht wisse, “was noch besser gemacht werden kann”. CO2-Emissionen würden durch die Bepreisung langsam aber planbar teurer und damit Alternativen beim Heizen oder in der Mobilität attraktiver. Auch Förderungen, wie etwa für den Heizkesseltausch, wirkten in diese Richtung. Der Klimabonus sorge gleichzeitig dafür, dass das Haushaltseinkommen nicht reduziert werde und Haushalte mit geringem Einkommen sogar davon profitierten, da diese auch weniger CO2 ausstoßen würden. Die nun eingeführte Einkommenssteuerwirksamkeit würde die soziale Treffsicherheit der Maßnahme noch erhöhen, so Gross.

Zusammen mit der CO2-Bepreisung bilde der Klimabonus “das Herzstück der ökosozialen Steuerreform”, die dafür sorge, dass klimaschonendes Verhalten sich auch finanziell rentiere, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Der Klimaschutz sei damit als “Rädchen” im Steuersystem verankert, das bereits gut mit den anderen ineinander greife. Auch sie unterstrich die “sozial progressive” Wirkung des Klimabonus, die durch die Neuregelung zur Steuerwirksamkeit noch verstärkt werde. Mit der Regionalisierung werde zudem Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen genommen. Mit allen bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz sei es gelungen, den CO2-Ausstoß Österreichs auf den tiefsten Stand seit Beginn der detaillierten Aufzeichnungen ab 1990 zu senken, so Gewessler.

Auch ÖVP-Abgeordnete Sandra Lassnig aus Kärnten zeigte sich erfreut, über die ihrer Meinung nach bereits erfolgreichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des CO2-Ausstoßes. Ihre Fraktion stehe für “Klimaschutz mit Hausverstand” im Sinne einer ökosozialen Marktwirtschaft. Zudem appellierte Lassnig an Gewessler, den aus ihrer Sicht notwendigen Sicherheitsausbau der B317 in Kärnten voranzutreiben, da es dort gehäuft zu Unfällen – auch mit Todesfolge – komme.

Änderung des Emissionsgesetz-Luft: Mehr Kompetenzen für Bezirksverwaltungsbehörden

Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem heute vom Bundesrat mehrheitlich genehmigten  Antrag  der Koalition wird nun geregelt, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können. Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist.

Die FPÖ verfolge einen “ganz anderen Zugang”, als die “ideologisch verblendete” Bundesregierung, konstatierte der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Bernhard – auch wenn die Relevanz des Schutzes der Luftqualität außer Frage stehe. Er wandte sich gegen die Unterstützung von “Klimaterroristen” und die Verhinderung von Straßenbauprojekten. Beides produziere aus Bernards Sicht stundenlange Staus, die sich wiederum negativ auf den CO2-Ausstoß auswirken würden. Der fehlende Straßenausbau stelle zudem ein Sicherheitsrisiko dar, wie Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ergänzte. Er glaube generell nicht, dass Klimaschutz notwendig sei, da das Klima nicht geschützt werden könne. Vielmehr werde unter dem Begriff Klimaschutz ein “Milliardengeschäft” betrieben. Wenn man diesen jedoch ernst nehme, sei es unverständlich, dass 2023 der Schienengüterverkehr um 11 % zurückgegangen sei, so Spanring.

Für Maria Huber (Grüne/St) war dies eine “abenteuerliche Argumentation”. Laut ihr geht es bei der Novelle um die Erhaltung “unserer Lebensgrundlage”. Zudem sei sie ein gutes Beispiel für die Wichtigkeit, einer gemeinsamen europäischen Umweltschutzpolitik, da Schadstoffe vor Staatsgrenzen nicht Halt machen würden, erklärte Huber.

Auch Viktoria Hutter (ÖVP/N) sah den Schutz der Luftqualität als “prädestiniert” für EU-weite Regelungen. Es mache Sinn in dieser Frage auf europäischer Ebene zu agieren. Weniger sinnvoll ist für Hutter das Renaturierungsgesetz. Es gebe bereits 23 Gesetze zu dieser Thematik und die nun von der EU vorgeschlagene Regelung bringe lediglich eine “Überbürokratisierung”. Gerade in der Länderkammer sollten die von den Bundesländern geäußerten Bedenken Ausdruck finden, so Hutter.

Umweltschutzministerin Gewessler plädierte für eine “faktenbasierte Diskussion” zum Renaturierungsgesetz, das bereits lange mit den Bundesländern verhandelt worden sei und in der Umsetzung “größtmögliche Flexibilität” biete. Von Michael Bernard auf eine mögliche Personalknappheit bei den Bezirksverwaltungsbehörden angesprochen, erklärte Gewessler, dass die Kontrolldichte im Ermessen der Behörden liege und im Regelfall anlassbezogen kontrolliert werden könne. Zudem gehe sie davon aus, dass Synergien mit bereits bestehenden Kontrollstrukturen genutzt würden, um Mehrbelastungen zu vermeiden.

Seitens der SPÖ signalisierte Daniel Schmidt aus Tirol die Unterstützung seiner Fraktion für die Novelle. Der Schutz der Umwelt sei Ausdruck der Verantwortung sowohl gegenüber der Natur als auch für zukünftige Generationen. Zweifel äußerte Schmidt jedoch an der Effektivität angekündigter Kontrollen. (Fortsetzung Bundesrat) wit

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