Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) – Reparatur schon jetzt notwendig

Foto: Biogas © KBVÖ

Vehemente Kritik hagelt es seitens mehrerer Experten zum vorgelegten Entwurf des Ernerbare-Gas-Gesetzes EGG. Derzeit wird intensiv daran gearbeitet, das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Doch der aktuelle Entwurf birgt gravierende Risiken, die sowohl die Energiewirtschaft als auch private Haushalte und Unternehmen schwer belasten werden. Die prognostizierten Mehrkosten in Milliardenhöhe bis 2030 würden unweigerlich an die Verbraucher weitergereicht. Eine solche finanzielle Belastung der Allgemeinheit ist schlichtweg unzumutbar. Seit Jahren drängt die Energiebranche bereits darauf, den Ausbau erneuerbarer Gase in gleicher Weise zu fördern, wie dies bei Ökostrom schon seit über zehn Jahren geschieht. Hier wird anhand konkreter Fördersätze die Produktion von erneuerbarem Strom vorangetrieben. Dieses Modell nennt sich Marktprämienmodell und hat Österreich zum Vorzeigeland im Bereich des erneuerbaren Stroms gemacht.

Quotenregelung: Ein Weg in die Kostenfalle

Besonders problematisch ist die geplante Quotenregelung. Diese verpflichtet Energieversorger, ihre Kunden bis 2030 mit einem festgelegten Anteil an grünem Gas zu versorgen. Können sie dies nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen pro Kilowattstunde leisten. Da jedoch derzeit lediglich 14 österreichische Biogasanlagen grünes Gas ins Netz einspeisen, ist die Erfüllung dieser Quoten von vornherein unrealistisch. Noch gravierender: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ausschließlich in Österreich produziertes, erneuerbares Gas angerechnet werden darf. Energieversorgern drohen also schon ab Beginn Strafzahlungen, die bis 2030 auf Milliardenhöhe anwachsen könnten. Diese finanziellen Belastungen werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt, was zu weiteren Preissteigerungen und einem weiteren Anstieg der Inflation führen wird.

Anstatt sich nun aber an diesem Erfolgsmodell zu orientieren, versucht sich die Bundesregierung beim EGG an einem Experiment, bei dem Energieversorgern vorgeschrieben wird, wie viel erneuerbares Gas sie jährlich an Endkunden verkaufen müssen – dem sogenannten „Quotenmodell“. Bei Nicht-Erfüllung der vorgeschriebenen Quote fallen Strafzahlungen an, die als Mehrkosten in weiterer Folge bei den Endverbrauchern aufschlagen werden. Das Problem hierbei: Es gibt aktuell schlichtweg nicht genug Biogas, um die Quoten erfüllen zu können. Mehrkosten in Milliardenhöhe sind somit für Endverbraucher garantiert. Darüber hinaus determiniert die Strafzahlung den zukünftigen Preis für erneuerbares Gas zum Nachteil der Gaskunden.

Dem möchte die Bundesregierung mit Förderungen entgegenhalten. Allerdings geht selbst aus einem Rechtsgutachten des Klimaministeriums vom 1. Juli 2024 hervor, dass es fraglich ist, ob eine solche Förderung verfassungs- und europarechtlich Bestand hätte. „Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass entsprechende Förderungen durch die Europäische Union untersagt werden“, befürchtet Mag. Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverband Gas Wärme (FGW).

Anstatt sich daher bei diesem extrem wichtigen Thema der Energiewende auf ein Experiment einzulassen, tritt der Fachverband Gas Wärme für ein besseres und vor allem konstruktiveres Gesetz auf Basis eines Marktprämienmodells ein. Dabei könnten bereits vorhandene Abwicklungsstellen und bewährte Prozesse genutzt und somit unnötige Mehrkosten vermieden werden. „Aber vor allem hätte ein solches Gesetz rechtlich Bestand, und wäre somit rascher umsetzbar, als wenn jetzt am Ende der Legislaturperiode noch ein halbausgegorenes Quotenmodell beschlossen wird“, so Michael Mock abschließend.

Rechtsunsicherheit: Gesetz verstößt mit hoher Sicherheit gegen EU-Beihilferecht

Für die Verabschiedung des EGG ist eine 2/3-Mehrheit im Parlament erforderlich, was bedeutet, dass die Bundesregierung auf die Unterstützung der Oppositionsparteien angewiesen ist. Während die FPÖ bereits klargestellt hat, dass sie das Gesetz ablehnen wird, stellt die SPÖ ihre Zustimmung unter die Bedingung, dass eine spürbare Entlastung der Endverbraucher vorgesehen wird. Der § 11 des Gesetzes könnte theoretisch eine solche Entlastung ermöglichen. Doch ein Rechtsgutachten des Klimaministeriums vom 1. Juli 2024 stellt infrage, ob die Europäische Kommission die Förderung des § 11 beihilfenrechtlich genehmigen würde. „Ich verstehe nicht, wie eine Gesetzesvorlage eingebracht werden kann, die selbst im Rechtsgutachten des Klimaministeriums angezweifelt wird. Mit der geplanten Abfederung der Mehrkosten bei den Endverbrauchern wird vorgegaukelt, dass es eine Abfederung bei den Mehrkosten der gewerblichen Kunden geben könnte, was beihilfenrechtlich dem BMK-Gutachten zufolge nicht haltbar ist. Damit bleibt die Wirtschaft auf den hohen Kosten sitzen“, kritisiert Elisabeth Zehetner, Geschäftsführerin von oecolution austria, den aktuellen Gesetzesentwurf scharf.

Alternative: Marktbasiertes Prämienmodell statt Quotenregelung

„Ein marktbasiertes Prämienmodell, wie es im Ökostrombereich bereits erfolgreich etabliert ist, wäre die deutlich bessere Lösung“, so Zehetner. „Sowohl beim Ökostrom wird auf ein Marktprämienmodell gesetzt als auch beim Wasserstoff orientieren sich Förderungen daran. In beiden Fällen gibt es keine Quoten. Wie passt das mit den aktuellen Überlegungen des EGG zusammen?“ Ein Prämienmodell würde die Investitionssicherheit der Produzenten erhöhen und gleichzeitig die Mehrkosten für gewerbliche und private Gasverbraucher deutlich reduzieren. Zudem könnten vorhandene Abwicklungsstellen und bewährte Prozesse genutzt werden, was die Einführungskosten eines neuen Modells minimieren würde. Ein komplett neues Fördermodell wäre nicht nötig, und die Einsparungen könnten unmittelbar in den Gasmarkt einfließen. „In seiner aktuellen Ausgestaltung ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz schlichtweg nicht zu verantworten. Es belastet die Energiewirtschaft, treibt die Kosten für Haushalte und Unternehmen in die Höhe und verstößt voraussichtlich gegen geltendes EU-Recht. Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, bevor sie dieses Gesetz verabschiedet – im Interesse der Konsumenten, der Wirtschaft und des Klimaschutzes“, so Zehetner.

Über Gas
Gas nimmt in der umweltbewussten Energieversorgung eine Schlüsselrolle ein: Die Energie der Zukunft lässt sich effizient und komfortabel fürs Heizen, die Warmwasserbereitung, Kälte- und Stromerzeugung und als Kraftstoff für Automobile einsetzen. Gas verbrennt ohne Feinstaub und Partikel und ist damit der emissionsärmste fossile Energieträger. Mit Biomethan aus biogenen Reststoffen, synthetischem Methan (SNG) aus erneuerbaren Stromquellen und Wasserstoff bietet Gas auch grüne Alternativen.

Ähnliche Beiträge