Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe grenzen sich von Wettbewerbsklage ab

Foto: Mülltonnen

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wird eine Geldbuße von EUR 7,085 Mio. gegen die Saubermacher Dienstleistungs GmbH verhängen und gleichzeitig – wie auch für FCC Austria Abfall Service AG – einen Kronzeugenstatus zuordnen. In der medialen Berichterstattung finden sich vereinzelt Bilder aus kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben. Die VÖA – Vereinigung öffentlicher Abfallwirtschaftsbetriebe stellt hier unmissverständlich klar: kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe sind keinesfalls von Verfahren der BWB betroffen.

Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe arbeiten sorgfältig und sammeln und behandeln verlässlich die Abfälle ihrer Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Diese Aufgabe der Daseinsvorsorge ist auf Dauer ausgerichtet und orientiert sich nicht an kurzfristigen Gewinnen. „Wir garantieren damit eine langfristige und verlässliche Daseinsvorsorge. Gerade deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe nicht von den Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) betroffen sind“ betont VÖA-Vizepräsidentin Dr. Alexandra Loidl. 

Die BWB stellte am 5.9.2024 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen das privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen. Konkret beantragte die BWB die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 7,085 Mio. Nach dem Feststellungsantrag gegen den ersten Kronzeugen im Februar 2024 ist das nun der nächste Schritt der BWB.

„In der medialen Berichterstattung finden sich nun vereinzelt Bilder aus kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben, deshalb die Klarstellung: kommunale Betriebe sind keinesfalls von Verfahren der BWB betroffen und unterliegen im Übrigen einer engen öffentlichen Kontrolle wie z.B. dem Rechnungshof und haben die Angemessenheit und sorgfältige Durchführung ihrer Leistungen laufend nachzuweisen“, erklärt VÖA-Geschäftsführer Dr. Ferdinand Koch.

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