Nationalrat legt Höhe des Klimabonus für 2024 fest

Foto: Parlament in Wien

Mittels Abänderungsantrag fixierte der Nationalrat heute die Höhe des Klimabonus für 2024. Dieser wird je nach Wohnort bis zu 290 € betragen. Mit der Änderung des Klimabonusgesetzes soll der Klimabonus ab einem gewissen Einkommen künftig auch versteuert werden müssen. Zudem soll bei der Auszahlung auch die Zahl der Überweisungen weiter erhöht werden. Die FPÖ blieb mit ihrer Forderung, den Klimabonus für Asylwerber:innen und insbesondere Personen in der Grundversorgung abzuschaffen, in der Minderheit.

Mit einer Änderung des Emissionsgesetz-Luft erhalten die Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem die Kompetenz, die Einhaltung von Luftreinhaltungsmaßnahmen überprüfen zu können.

Klimabonus beträgt 2024 bis zu 290 €

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Nationalrat heute Änderungen des Klimabonusgesetzes. Mittels eines Abänderungsantrags fixierte die Koalition damit auch die Höhe des Klimabonus für 2024. Dieser wird je nach Wohnort zwischen 145 € für gut erschlossene städtische Bereiche und 290 € für infrastrukturschwache Regionen betragen. Der zugrundeliegende Sockelbetrag soll mit 145 € fest gelegt werden. Der auf dieser Basis prozentuell berechnete und vom Hauptwohnsitz abhängige Regionalausgleich soll damit zwischen 0 und 145 € betragen. Weiters sieht die Abänderung der Koalition vor, dass der Klimabonus ab einem bestimmten Einkommen künftig versteuert werden muss. Konkret ist dies ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von 66.612 € vorgesehen. Zudem beinhaltete der Abänderungsantrag – so wie auch jene Abänderung im Ausschuss – weitere Präzisierungen der Datenübermittlung personenbezogener Daten an das Klimaschutzministerium. Damit soll die Abwicklung und die Auszahlung des regionalen Klimabonus optimiert werden.

Änderung des Emissionsgesetz-Luft

Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können. Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist.

Transitverkehr: Nationalrat fordert Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf Tiroler Transitstrecken

Die jüngsten Entwicklungen im Konflikt zwischen Italien und Österreich zu den in Tirol gesetzten Maßnahmen gegen den Transitverkehr sorgten bei diesem Tagesordnungspunkt für Diskussionen. ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS brachten im Zuge der Debatte einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein, der mit ihrer Stimmenmehrheit angenommen wurde. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiter für die Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden “Notmaßnahmen” auf der Inntal- und Brennerautobahn in Tirol einzusetzen. Diese würden den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt vor Schadstoffen und Lärm gewährleisten, argumentierten sie. Zudem würden sie die Funktionsfähigkeit einer wichtigen europäischen Hauptverkehrsachse sowie die Versorgungsicherheit gewährleisten. Ebenso soll sich die Bundesregierung für die Einführung eines Verkehrsmanagementsystems und den Bau der erforderlichen Zulaufstrecken für den Brenner Basistunnel einsetzen.

Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler bedankte sich in der Debatte für den “Rückenwind” aus dem Parlament. Dies zeige, wie geschlossen Österreich hinter den rechtskonformen und richtigen Maßnahmen stehe. Der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Tiroler Bevölkerung sei nicht verhandelbar. Österreich sei aber, im Unterschied zu Italien, gesprächsbereit, betonte Gewessler und zeigte sich überzeugt, dass man sich gegen die “Profitinteressen der italienischen Frächterlobby” durchsetzen werde.

526 Mio. € für Projekte der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie 2020-2022

Auf Verlangen der SPÖ steht ein Bericht von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft für die Jahre 2017 bis 2022 auf der Tagesordnung. Darin informiert Totschnig die Abgeordneten unter anderem darüber, dass in den Jahren 2020 bis 2022 526 Mio. € für 5.900 Projekte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie zur Verfügung gestellt wurden. Von 2017 bis 2019 waren es mehr als 6.000 Projekte mit einem Volumen von 560 Mio. € gewesen. Die von 2020 bis 2022 zugesagten Förderungen lösten umweltrelevante Investitionen im Ausmaß von rund 1,95 Mrd. € aus, dadurch wurden auch tausende Arbeitsplätze gesichert. Durch die Förderungen leiste der Bund einen wesentlichen Beitrag für den Ausbau und die Instandhaltung der Infrastruktur im Trinkwasser- und Abwasserbereich, die Ökologisierung der Gewässer und den Hochwasserschutz, macht der Landwirtschaftsminister geltend.

SPÖ-Abgeordnete Julia Herr wies im Plenum auf anstehende Herausforderungen aufgrund des Klimawandels hin, die bereits jetzt Handlungsbedarf erzeugten. Prognosen würden zeigen, dass das Grundwasser bis 2050 um mehr als 20 % reduziert und der Wasserbedarf gleichzeitig bis zu 15 % ansteigen würde. In diesem Sinne brachte Herr einen Entschließungsantrag ein, der auf den Schutz der heimischen Wasserversorgung abzielt. Dieser beinhaltet unter anderem Maßnahmen wie die Ablehnung jeglicher Privatisierungsbestrebungen, die Verdoppelung der Fördermittel zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung, die Erarbeitungen einer Wasserstrategie, die Knüpfung landwirtschaftlicher Förderungen an die Verhinderungen von Grundwasserverunreinigungen durch Nitrat und Pestizide und ein digitales Melderegister für Wasserentnahmen. Der Antrag blieb in der Minderheit. Sowohl Herr als auch ihre Fraktionskolleg:innen Robert Laimer und Elisabeth Feichtinger pochten darauf, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden dürfe. Wasser müsse ein “unantastbares Gut” bleiben, unterstrich Feichtinger.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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